Häufige Fragen

Fragen & Antworten

20 Antworten rund um Kosten, Markt, WEG-Recht und den Wechsel der Hausverwaltung — kurz erklärt und mit Links zu den ausführlichen Seiten.

Kosten

Was kostet eine Hausverwaltung in München pro Wohneinheit?

Eine Hausverwaltung in München kostet im Durchschnitt 24 € bis 32 € pro Wohneinheit und Monat (netto) — etwa 10 % über dem bundesdeutschen Schnitt. Für WEG-Verwaltung liegt der Münchner Median 2026 bei rund 27 € pro Einheit, für Mietverwaltung bei 5 % bis 8 % der jährlichen Nettokaltmiete. Sondervergütungen für Eigentümerversammlung und Jahresabrechnung sind oft separat ausgewiesen.

→ Kosten für Ihre Immobilie berechnen

Ist eine neue Hausverwaltung teurer als die alte?

Meistens ja, und das ist selten ein Zeichen für ein überhöhtes Angebot. Viele alte Verwalterverträge laufen seit Jahren ohne Preisanpassung, während Verbraucherpreise, Löhne und die gesetzlichen Pflichten der Verwaltung seit der WEG-Reform 2020 gestiegen sind. Vergleichen Sie deshalb die neuen Angebote untereinander und nach Gesamtkosten pro Jahr, nicht mit dem Altvertrag.

→ Neue Hausverwaltung teurer? Gründe und faire Preise

Wie viel kostet die Eigentümerversammlung extra?

Die Eigentümerversammlung wird typischerweise mit einer Sondervergütung von 150–300 € pro Versammlung berechnet — abhängig von Dauer, Teilnehmerzahl und Anreise.

→ Alle Sondervergütungen im Überblick

Sind die Kosten der Hausverwaltung umlagefähig?

Bei WEG: Ja — als Bestandteil des Hausgelds anteilig auf alle Eigentümer. Bei Mietverwaltung: Nein — die Verwaltungsgebühr ist nicht auf Mieter umlagefähig (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV).

→ Was zum Hausgeld gehört

Kann ich die Verwaltungskosten steuerlich absetzen?

Bei vermieteten Objekten ja, vollständig als Werbungskosten (§ 9 EStG). Bei selbst genutzten Eigentumswohnungen ist die Verwaltergebühr nicht absetzbar. Begünstigt sind aber die Arbeitskosten bestimmter Hausgeld-Posten nach § 35a EStG: haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausmeister oder Treppenhausreinigung mit 20 %, höchstens 4.000 € im Jahr, und Handwerkerleistungen mit 20 %, höchstens 1.200 € im Jahr. Die Beträge weist die Jahresabrechnung aus.

Markt & Zahlen

Wie viele Hausverwaltungen gibt es in München?

Unsere Erhebung enthält 1.409 Hausverwaltungen mit Sitz in Bayern, davon 596 in München (Stand Oktober 2026). Zusammen mit dem übrigen Oberbayern sind es 68 % aller erfassten Verwaltungen. In der Stadt ballen sich die Büros in der Innenstadt rund um Altstadt, Maxvorstadt und Ludwigsvorstadt.

→ Zum Marktreport „Wer verwaltet Bayerns Wohnungen?“

Wie viele Hausverwaltungen gibt es in Bayern?

Unsere Erhebung enthält 1.409 Hausverwaltungen mit Sitz in Bayern (Stand Oktober 2026): 42 % in München, 26 % im übrigen Oberbayern, gefolgt von Schwaben (10 %) und Mittelfranken (9 %). Außerhalb Oberbayerns ist der Bestand noch nicht vollständig erfasst.

→ Regionale Verteilung im Marktreport

Welche Hausverwaltungen übernehmen einzelne Eigentumswohnungen?

Die Verwaltung einzelner vermieteter Eigentumswohnungen heißt Sondereigentumsverwaltung (SEV). Nur 34 % der Hausverwaltungen nennen diese Leistung auf ihrer Website — WEG-Verwaltung bieten dagegen 84 % an, Mietverwaltung 81 %. Für Kapitalanleger mit ein oder zwei Wohnungen ist das Angebot damit am dünnsten.

→ Leistungsangebot im Marktreport · Was ist Sondereigentum?

Wie alt sind Hausverwaltungen typischerweise?

Das mittlere Gründungsjahr liegt bei 1992. 61 % der Verwaltungen mit bekanntem Gründungsjahr sind 30 Jahre oder älter; seit 2020 wurden nur wenige neue gegründet. Viele Büros sind kleine Familienbetriebe mit rund zehn Mitarbeitenden.

→ Firmenstruktur im Marktreport

WEG, Recht & Wechsel

Was ist der Unterschied zwischen WEG- und Mietverwaltung?

WEG-Verwaltung betreut Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§§ 26 ff. WEG) — sie ist bei jeder WEG gesetzlich vorgesehen. Typische Aufgaben: Eigentümerversammlung, Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Beschlussumsetzung. Mietverwaltung verwaltet Mietobjekte im Auftrag eines einzelnen Eigentümers oder Investors — Schwerpunkte: Mieterkommunikation, Mieteinzug, Nebenkostenabrechnung und Vermietung.

→ WEG-Verwaltung · Mietverwaltung

Welche Aufgaben hat eine WEG-Verwaltung?

Vier Kernaufgaben: (1) Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung, (2) Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans, (3) Hausgeld-Einzug und Jahresabrechnung, (4) Umsetzung der Beschlüsse. Hinzu kommen technische Verwaltung, Handwerker-Koordination, Versicherungs- und Mahnwesen sowie die Vertretung der WEG gegenüber Behörden (§§ 26–29 WEG).

→ Das Wohnungseigentumsgesetz kurz erklärt

Braucht ein Hausverwalter eine Erlaubnis?

Ja. Wer gewerblich Wohnimmobilien verwaltet, braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO, eine Berufshaftpflichtversicherung und muss sich regelmäßig weiterbilden (20 Stunden innerhalb von drei Jahren). Ein öffentliches Register dieser Erlaubnisse gibt es nicht — fragen Sie im Zweifel nach dem Nachweis.

→ Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO

Wie läuft der Wechsel der Hausverwaltung ab?

Der Wechsel einer WEG-Verwaltung erfolgt durch Beschluss der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit: (1) drei bis vier Angebote einholen, (2) Beschluss über die neue Verwaltung herbeiführen, (3) alten Verwaltervertrag fristgemäß kündigen, (4) Übergabe aller Unterlagen dokumentieren. Bei Mietverwaltung genügt eine schriftliche Kündigung durch den Eigentümer.

→ Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Wechsel

Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Hausverwalter?

Bei WEG-Verwaltungen wird der Verwaltervertrag durch Beschluss der Eigentümerversammlung neu vergeben — typische Laufzeit 3 bis 5 Jahre. Bei Mietverwaltung gilt die vereinbarte Kündigungsfrist, meist 3 Monate zum Quartalsende. Eine außerordentliche Kündigung ist bei groben Pflichtverletzungen möglich.

So funktioniert Verwaltungs-Vergleich.de

Was kostet die Vermittlung für mich als Eigentümer?

Nichts. Die Nutzung ist für Eigentümer, Beiräte und Wohnungseigentümergemeinschaften kostenlos. Wir finanzieren uns über eine Gebühr, die der Verwalter beim Erhalt einer Anfrage zahlt.

Wie viele Verwalter erhalten meine Anfrage?

Maximal vier. Wir wählen die zu Ihrem Objekt am besten passenden Verwalter aus und schicken Ihre Anfrage gezielt an diese — so werden Sie nicht mit Anrufen überrumpelt.

Wie prüfen Sie die Hausverwaltungen?

Jede Verwaltung durchläuft vor der Aufnahme ein 100-Punkte-Audit in sechs Kategorien: Erlaubnis und Qualifikation, Digitalisierung, Erreichbarkeit, Reaktionszeit, Handwerkernetzwerk sowie Referenzen. Erst ab 55 von 100 Punkten wird eine Verwaltung für Anfragen freigeschaltet.

→ So prüfen wir im Detail

Wie schnell erhalte ich Vergleichsangebote?

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Kontakt von den passenden Verwaltern — meist per E-Mail mit einem schriftlichen Angebot inklusive Verwaltungsgebühr, Leistungsumfang und Referenzen.

Welche Stadtbezirke in München decken Sie ab?

Alle 25 Stadtbezirke Münchens sowie das Umland — von Altstadt-Lehel, Maxvorstadt und Schwabing über Haidhausen, Sendling und Bogenhausen bis nach Aubing, Pasing und Trudering.

→ Hausverwaltung nach Stadtteil

Kann ich meine Anfrage zurückziehen?

Jederzeit. Schreiben Sie uns kurz an [email protected], dann informieren wir die kontaktierten Verwalter umgehend. Ihre Daten werden gelöscht, sofern keine vertragliche Bindung entstanden ist.

Ihre Frage war nicht dabei? Vergleichen Sie direkt — vier Angebote in 24 Stunden, kostenlos.
Verwalter finden