München · 380+ geprüfte Verwalter im Netzwerk

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Egal ob klassische WEG mit 12 Einheiten in Schwabing, Altbau in Haidhausen oder Gewerbeobjekt am Werksviertel — wir kennen Spezialisten für genau Ihre Situation.

WEG-Verwaltung Mietverwaltung Sondereigentum Gewerbeverwaltung Buchhaltung & Abrechnung Technische Verwaltung Eigentümerversammlung Mahnwesen Handwerker-Koordination Online-Portal Versicherungsmanagement Jahresabrechnung Wirtschaftsplan
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MK
Müller & Kraus
München-Schwabing · 32 Liegenschaften
22,50 €/EH
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BV
Bayern Verwalter GmbH
Hybrid · digital-first · seit 2019
19,90 €/EH
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AS
Andrea Schmitt e.K.
WEG-Spezialist · 0 Kündigungen 2025
26,00 €/EH
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Stimmen aus der Praxis

Eigentümer, die wechseln wollten — und es taten.

"Nach 11 Jahren mit unserer alten Verwaltung war der Wechsel überfällig. Innerhalb einer Woche hatten wir drei seriöse Angebote — wir haben uns für den günstigsten entschieden, der gleichzeitig der digitalste war. Beste Entscheidung seit langem."
Daniela Schreiber
Daniela Schreiber
Beiratsvorsitzende WEG · München-Bogenhausen
"Ich wollte nicht 20 Verwalter anrufen. Hier habe ich einmal Daten eingegeben und vier passende Angebote bekommen."
Thomas Maier
Thomas Maier
Kapitalanleger · 6 Eigentumswohnungen
Kosten im Überblick

Was kostet eine Hausverwaltung in München 2026?

Eine Hausverwaltung in München kostet im Durchschnitt 24 € bis 32 € pro Wohneinheit und Monat (netto) — etwa 10 % über dem bundesdeutschen Schnitt. Für WEG-Verwaltung liegt der Münchner Median 2026 bei rund 27 € pro Einheit, für Mietverwaltung bei 5 % bis 8 % der jährlichen Nettokaltmiete. Sondervergütungen für Eigentümerversammlung und Jahresabrechnung sind oft separat ausgewiesen.

Verwaltungsart Größenklasse Preisspanne Bezugsgröße
WEG-Verwaltung (Standard)10–30 Einheiten24 € – 30 €pro Einheit / Monat
WEG-Verwaltung (große Anlage)über 50 Einheiten20 € – 26 €pro Einheit / Monat
MietverwaltungMehrfamilienhaus5 % – 8 %der Nettokaltmiete
Sondereigentum (SEV)Einzelwohnung32 € – 48 €pro Einheit / Monat
GewerbeverwaltungBüro / Laden4 % – 7 %der Nettokaltmiete

Quelle: Verwaltungs-Vergleich.de Marktanalyse München 2026, n = 612 Angebote · Stand: Mai 2026

Persönliche Kostenschätzung im Rechner →

Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen müssen.

Eine Hausverwaltung in München kostet im Durchschnitt 24 € bis 32 € pro Wohneinheit und Monat (netto) — etwa 10 % über dem bundesdeutschen Schnitt. Für WEG-Verwaltung liegt der Münchner Median 2026 bei rund 27 € pro Einheit, für Mietverwaltung bei 5 % bis 8 % der jährlichen Nettokaltmiete. Sondervergütungen für Eigentümerversammlung und Jahresabrechnung sind oft separat ausgewiesen.
Wir vermitteln Hausverwaltungen in allen 25 Stadtbezirken Münchens sowie im Umland — von Altstadt-Lehel, Maxvorstadt und Schwabing über Haidhausen, Sendling und Bogenhausen bis nach Aubing, Pasing und Trudering. Jeder Verwalter in unserem Netzwerk ist auf bestimmte Lagen und Gebäudetypen spezialisiert.
WEG-Verwaltung betreut Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG, §§ 26 ff. WEG) — sie ist bei jeder WEG gesetzlich vorgesehen. Typische Aufgaben: Eigentümerversammlung, Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Beschlussumsetzung. Mietverwaltung verwaltet hingegen Mietobjekte im Auftrag eines einzelnen Eigentümers oder Investors — Schwerpunkte: Mieterkommunikation, Mieteinzug, Nebenkostenabrechnung und Vermietung. Beide Tätigkeiten erfordern eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO.
Eine WEG-Verwaltung übernimmt vier Kernaufgaben für eine Wohnungseigentümergemeinschaft: (1) Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung, (2) Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans, (3) Hausgeld-Einzug und Jahresabrechnung, (4) Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Hinzu kommen technische Verwaltung (Wartung, Instandhaltung), Handwerker-Koordination, Versicherungs- und Mahnwesen sowie die Vertretung der WEG gegenüber Behörden. Geregelt ist dies in §§ 26–29 WEG.
Der Wechsel einer WEG-Verwaltung erfolgt durch Beschluss der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit. Schritte: (1) Angebote vergleichbarer Verwaltungen einholen — typischerweise drei bis vier, (2) Auf der Eigentümerversammlung Beschluss über die neue Verwaltung herbeiführen, (3) Alten Verwaltervertrag fristgemäß kündigen (meist drei Monate zum Vertragsende), (4) Übergabe aller Unterlagen (Verträge, Konten, Akten) an die neue Verwaltung dokumentieren. Bei Mietverwaltung genügt eine schriftliche Kündigung durch den Eigentümer.
Nichts. Die Nutzung von verwaltungs-vergleich.de ist für Eigentümer, Beiräte und Wohnungseigentümergemeinschaften vollständig kostenlos. Wir finanzieren uns ausschließlich über eine Lead-Gebühr, die der Verwalter beim Erhalt einer Anfrage entrichtet.
Maximal vier. Wir wählen die zu Ihrem Profil am besten passenden Verwalter aus unserer Datenbank aus und schicken Ihre Anfrage gezielt an diese. So bleibt das Verfahren überschaubar und Sie werden nicht mit Anrufen überrumpelt.
Jede Verwaltung durchläuft vor der Aufnahme ein strukturiertes 100-Punkte-Audit mit sechs gewichteten Kategorien: rechtliche Erlaubnis und Qualifikation (u. a. Erlaubnis nach §34c GewO und Vermögensschadenhaftpflicht), Digitalisierung, telefonische Erreichbarkeit, Reaktionszeit, Handwerkernetzwerk sowie Referenzen und Erfahrung. Erst ab 55 von 100 Punkten wird eine Verwaltung für Anfragen freigeschaltet. Reaktionszeiten, Beschwerden und Referenzen werden anschließend laufend überwacht. → So prüfen wir Hausverwaltungen im Detail
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Kontakt von den passenden Verwaltern. Über 87 % aller Anfragen werden bereits am selben Werktag beantwortet — meist per E-Mail mit einem schriftlichen Angebot inklusive Verwaltungsgebühr, Leistungsumfang und Referenzen.
Bei WEG-Verwaltungen wird der Verwaltervertrag durch Beschluss der Eigentümerversammlung neu vergeben — typische Vertragslaufzeit beträgt 3 bis 5 Jahre. Bei Mietverwaltung gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist, meist 3 Monate zum Quartalsende. Eine außerordentliche Kündigung ist bei groben Pflichtverletzungen möglich.
Jederzeit. Schreiben Sie uns kurz an [email protected] und wir informieren die kontaktierten Verwalter umgehend. Ihre Daten werden gelöscht, sofern keine vertragliche Bindung entstanden ist.

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