Service · WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung München finden & vergleichen

Kuratiertes Netzwerk geprüfter Wohnungseigentumsverwaltungen aus München und Umland. Vier kurze Fragen — vier Vergleichsangebote in 24 Stunden. Für Eigentümer kostenfrei.

Kurz beantwortet

WEG-Verwaltung bezeichnet die professionelle Betreuung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sie ist bei jeder WEG vorgesehen und nach §§ 26 ff. WEG geregelt. In München kostet eine WEG-Verwaltung 2026 im Durchschnitt 24 € bis 30 € pro Wohneinheit und Monat (netto, ca. 27 € im Median). Unser kuratiertes Netzwerk umfasst über 380 geprüfte Münchner WEG-Verwalter — Sie erhalten in 24 Stunden bis zu vier Vergleichsangebote, kostenfrei und unverbindlich.

Aufgaben einer WEG-Verwaltung

Nach §§ 26–29 WEG übernimmt eine WEG-Verwaltung vier gesetzlich verankerte Kernaufgaben:

  1. Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung — jährlich (mind. alle 2 Jahre), inkl. Tagesordnung, Beschlussfassung und Protokoll
  2. Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans — Vorschau auf Einnahmen und Ausgaben, Basis für das Hausgeld
  3. Hausgeld-Einzug und Jahresabrechnung — monatlicher SEPA-Einzug, jährlicher Abgleich von Soll und Ist
  4. Umsetzung der Beschlüsse — von Sanierungen über Versicherungswechsel bis Verträgen

Hinzu kommen technische Verwaltung (Wartung, Instandhaltung, Sachverständigen-Koordination), Versicherungsmanagement, Mahnwesen bei säumigen Eigentümern und die Vertretung der WEG gegenüber Behörden und Dritten.

Kosten im Überblick (München 2026)

Preisspannen WEG-Verwaltung nach Größe — München 2026
GrößenklassePreisspanneBezugsgrößeAnmerkungen
10–30 Einheiten24–30 €pro Einheit / MonatStandard-Setup
31–50 Einheiten22–28 €pro Einheit / MonatMittlere Anlage
über 50 Einheiten20–26 €pro Einheit / MonatVolumenrabatt üblich
Kleine WEG (≤ 8 EH)30–48 €pro Einheit / MonatHöhere Fixkosten pro EH

Sondervergütungen für die Eigentümerversammlung (~150–300 €), die Jahresabrechnung bei vielen kleineren Verwaltern und Beschluss-Sammlungen werden oft separat ausgewiesen. Achten Sie beim Angebotsvergleich auf Gesamtkosten pro Jahr, nicht nur auf den Monatspreis.

Detaillierter Kostenüberblick & Rechner: Hausverwaltung-Kosten München oder direkt zum Kostenrechner.

WEG-Verwaltung wechseln — Schritt für Schritt

  1. Vergleichsangebote einholen — typischerweise drei bis vier; idealerweise 6–8 Wochen vor der Eigentümerversammlung
  2. Beirat informieren und Tagesordnungspunkt „Verwalterneuwahl" auf die Eigentümerversammlung setzen
  3. Beschluss der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen)
  4. Alter Vertrag: fristgemäße Kündigung (oft drei Monate zum Vertragsende; bei wichtigem Grund auch außerordentlich nach § 314 BGB)
  5. Übergabe: alle Unterlagen — Bankvollmachten, Verträge, Schlüssel, Versicherungsunterlagen, Akten — dokumentiert übergeben

Tipp: Setzen Sie auf der Versammlung gleich den Verwaltervertrag mit auf die Tagesordnung — der Beschluss umfasst dann nicht nur die Person, sondern auch die Konditionen.

Ausführlicher Leitfaden: Hausverwaltung wechseln — Schritt für Schritt.

So prüfen wir unser Netzwerk

Jede Verwaltung in unserem Netzwerk durchläuft eine dreistufige Aufnahme:

Zusätzlich verlangen wir Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO und eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (typische Deckung: 500 T€ bis 5 Mio. €).

Häufige Fragen zur WEG-Verwaltung in München

Was kostet eine WEG-Verwaltung in München?
24 € bis 30 € pro Wohneinheit und Monat (netto) für klassische WEG mit 10–30 Einheiten. Bei großen Anlagen über 50 Einheiten sinkt der Preis auf 20–26 € pro Einheit. Münchner Median 2026 liegt bei rund 27 € — etwa 10 % über dem bundesdeutschen Schnitt.
Welche Aufgaben hat eine WEG-Verwaltung?
Vier Kernaufgaben nach §§ 26–29 WEG: Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung, Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans, Hausgeld-Einzug und Jahresabrechnung, Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Hinzu kommen technische Verwaltung, Handwerker-Koordination und Versicherungsmanagement.
Ist eine WEG-Verwaltung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Nach § 18 Abs. 1 WEG hat jede Wohnungseigentümergemeinschaft Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung. In der Praxis ist ein bestellter Verwalter Pflicht — entweder ein professionelles Unternehmen oder ein interner Verwalter aus der Eigentümerschaft.
Wie lange ist die typische Bestelldauer?
3 bis 5 Jahre. Nach der WEG-Reform 2020 ist eine Erstbestellung von bis zu 5 Jahren möglich; Folgebestellungen werden meist auf 3 Jahre angesetzt, um Flexibilität zu erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen WEG- und Sondereigentumsverwaltung (SEV)?
WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer WEG — Treppenhaus, Dach, Heizungsanlage, Fassade. Sondereigentumsverwaltung (SEV) betreut das Sondereigentum eines einzelnen Wohnungseigentümers, etwa wenn eine vermietete Eigentumswohnung verwaltet werden soll. Mehr im Glossar-Eintrag „Sondereigentum".
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