Wissen · Glossar

Glossar Hausverwaltung

Sechs zentrale Begriffe rund um Wohnungseigentum und Hausverwaltung — präzise erklärt, mit Gesetzesbezug (WEG, BGB, GewO) und Verweisen auf die jeweils relevanten Service-Seiten.

Worum geht's

Wer eine Eigentumswohnung besitzt oder eine WEG verwaltet, stößt schnell auf Fachbegriffe aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem BGB. Dieses Glossar erklärt die sechs wichtigsten Begriffe — von Hausgeld über Wirtschaftsplan bis zur Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO — in jeweils drei bis fünf Sätzen, mit korrektem Gesetzesbezug und Verweisen auf die zugehörigen Service- und Kostenseiten.

Alle Begriffe im Überblick

Wie dieses Glossar aufgebaut ist

Jeder Eintrag folgt einer einheitlichen Struktur: Zuerst eine drei- bis fünfsätzige Kurzdefinition für den schnellen Überblick, danach zwei bis drei Vertiefungs-Abschnitte mit rechtlichem Hintergrund, Praxisbezug und Querverweisen auf verwandte Begriffe. Wo möglich, verlinken wir auf die passende Kostenseite oder Service-Seite (WEG-Verwaltung München, Mietverwaltung München).

Alle Erklärungen basieren auf dem aktuellen Rechtsstand 2026 — insbesondere der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 und der Einführung der Sachkundeprüfung für Verwalter nach § 34c GewO im August 2022.

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