Wer eine Eigentumswohnung besitzt oder eine WEG verwaltet, stößt schnell auf Fachbegriffe aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem BGB. Dieses Glossar erklärt die sechs wichtigsten Begriffe — von Hausgeld über Wirtschaftsplan bis zur Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO — in jeweils drei bis fünf Sätzen, mit korrektem Gesetzesbezug und Verweisen auf die zugehörigen Service- und Kostenseiten.
Alle Begriffe im Überblick
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Bundesgesetz, das das Eigentum an Wohnungen regelt. §§ 1–49 WEG bilden die rechtliche Grundlage jeder Eigentümergemeinschaft.
Lesen →Hausgeld
Monatlicher Beitrag jedes Eigentümers — finanziert Instandhaltungsrücklage, Verwaltergebühr, Versicherungen und laufende Kosten.
Lesen →Wirtschaftsplan nach WEG
Jährliche Vorschau auf Einnahmen und Ausgaben einer WEG nach § 28 WEG — Basis für die Berechnung des Hausgelds.
Lesen →Sondereigentum & SEV
Das Alleineigentum an der Wohnung selbst — abgegrenzt vom Gemeinschaftseigentum. Sondereigentumsverwaltung (SEV) für Vermieter.
Lesen →Eigentümerversammlung
Jährliches Beschlussorgan der WEG — Tagesordnung, Beschlussfähigkeit, einfache und qualifizierte Mehrheiten.
Lesen →Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO
Voraussetzung für die gewerbliche Tätigkeit als Hausverwalter — seit 2022 mit Sachkundeprüfung verbunden.
Lesen →Wie dieses Glossar aufgebaut ist
Jeder Eintrag folgt einer einheitlichen Struktur: Zuerst eine drei- bis fünfsätzige Kurzdefinition für den schnellen Überblick, danach zwei bis drei Vertiefungs-Abschnitte mit rechtlichem Hintergrund, Praxisbezug und Querverweisen auf verwandte Begriffe. Wo möglich, verlinken wir auf die passende Kostenseite oder Service-Seite (WEG-Verwaltung München, Mietverwaltung München).
Alle Erklärungen basieren auf dem aktuellen Rechtsstand 2026 — insbesondere der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 und der Einführung der Sachkundeprüfung für Verwalter nach § 34c GewO im August 2022.