Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den jeder Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 1 WEG an die Wohnungseigentümergemeinschaft zahlt. Es deckt die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums ab — also alles, was nicht zur einzelnen Wohnung gehört. Die wichtigsten Bestandteile sind Instandhaltungsrücklage, Verwaltergebühr, Versicherungsbeiträge sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten (Hausmeister, Treppenreinigung, Allgemeinstrom, Müll). Die Höhe wird im jährlichen Wirtschaftsplan festgelegt und in der Eigentümerversammlung beschlossen. In München liegt das Hausgeld 2026 typischerweise bei 3,50 € bis 5,50 € pro m² Wohnfläche und Monat — mit deutlichen Ausreißern bei Neubauten mit Aufzug und Tiefgarage nach oben sowie bei einfachen Altbauten ohne Aufzug nach unten.
Bestandteile des Hausgelds
Das Hausgeld setzt sich aus drei Hauptblöcken zusammen, die je nach Objekt unterschiedlich gewichtet sind:
- Umlagefähige Betriebskosten (ca. 40–50 %): Heizung, Wasser, Müll, Allgemeinstrom, Hausmeister, Treppenreinigung, Gartenpflege, Aufzugswartung. Diese Kosten kann der Eigentümer bei vermieteter Wohnung an den Mieter weiterreichen — Basis ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV).
- Nicht umlagefähige Verwaltungskosten (ca. 15–25 %): Verwaltergebühr (in München 24–30 €/Einheit/Monat netto bei WEG, mehr im Kostenüberblick), Bankgebühren, Kontoführung, Kosten der Eigentümerversammlung.
- Instandhaltungsrücklage (ca. 25–40 %): Ansparung für künftige Sanierungen — Dach, Fassade, Heizung, Aufzug. Faustregel: 0,80 €–1,50 € pro m² und Monat (in München eher am oberen Ende, weil Bestand älter und Sanierungsstau höher).
Hinzu kommen Gebäudeversicherungen (Wohngebäude, Haftpflicht, oft auch Elementarschäden), die in der Regel über die WEG abgeschlossen und anteilig im Hausgeld eingezogen werden.
Berechnung und Verteilung
Die Verteilung des Hausgelds auf die einzelnen Eigentümer richtet sich nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel. Üblich sind:
- Miteigentumsanteile (MEA) — der gesetzliche Standard nach § 16 Abs. 2 WEG: jeder zahlt proportional zu seinem Anteil am Gemeinschaftseigentum
- Quadratmeter Wohnfläche — bei eher gleichartigen Wohnungen üblich, leicht nachvollziehbar
- Verbrauchsbezogen — Heizkosten nach HeizkostenV verpflichtend zu mind. 50 % verbrauchsbezogen abgerechnet
- Anzahl Einheiten — selten, oft nur für bestimmte Sonderkosten
Seit der WEG-Reform 2020 kann die Gemeinschaft den Kostenverteilungsschlüssel per Mehrheitsbeschluss anpassen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG) — vorher war hier oft Einstimmigkeit nötig.
Wichtig: Das gezahlte Hausgeld ist ein Vorschuss, kein endgültiger Betrag. Am Jahresende erfolgt im Rahmen der Jahresabrechnung der Abgleich zwischen Soll (Wirtschaftsplan) und Ist (tatsächliche Ausgaben). Daraus ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder eine Gutschrift.
Verwandte Begriffe
Wirtschaftsplan nach WEG
Jährliche Hausgeld-Vorschau nach § 28 WEG.
Lesen →Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Rechtsgrundlage für Hausgeld und Kostenverteilung.
Lesen →Sondereigentum & SEV
Abgrenzung Hausgeld vs. private Wohnungskosten.
Lesen →Konkrete Münchner Zahlen finden Sie im Kostenüberblick München; für vermietete Wohnungen ist die Mietverwaltung München relevant.