Glossar · Kosten

Hausgeld

Der monatliche Beitrag, den jeder Wohnungseigentümer an die WEG zahlt — finanziert Instandhaltung, Verwaltung, Versicherungen und die laufenden Betriebskosten des Hauses.

Kurz definiert

Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den jeder Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 1 WEG an die Wohnungseigentümergemeinschaft zahlt. Es deckt die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums ab — also alles, was nicht zur einzelnen Wohnung gehört. Die wichtigsten Bestandteile sind Instandhaltungsrücklage, Verwaltergebühr, Versicherungsbeiträge sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten (Hausmeister, Treppenreinigung, Allgemeinstrom, Müll). Die Höhe wird im jährlichen Wirtschaftsplan festgelegt und in der Eigentümerversammlung beschlossen. In München liegt das Hausgeld 2026 typischerweise bei 3,50 € bis 5,50 € pro m² Wohnfläche und Monat — mit deutlichen Ausreißern bei Neubauten mit Aufzug und Tiefgarage nach oben sowie bei einfachen Altbauten ohne Aufzug nach unten.

Bestandteile des Hausgelds

Das Hausgeld setzt sich aus drei Hauptblöcken zusammen, die je nach Objekt unterschiedlich gewichtet sind:

  1. Umlagefähige Betriebskosten (ca. 40–50 %): Heizung, Wasser, Müll, Allgemeinstrom, Hausmeister, Treppenreinigung, Gartenpflege, Aufzugswartung. Diese Kosten kann der Eigentümer bei vermieteter Wohnung an den Mieter weiterreichen — Basis ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV).
  2. Nicht umlagefähige Verwaltungskosten (ca. 15–25 %): Verwaltergebühr (in München 24–30 €/Einheit/Monat netto bei WEG, mehr im Kostenüberblick), Bankgebühren, Kontoführung, Kosten der Eigentümerversammlung.
  3. Instandhaltungsrücklage (ca. 25–40 %): Ansparung für künftige Sanierungen — Dach, Fassade, Heizung, Aufzug. Faustregel: 0,80 €–1,50 € pro m² und Monat (in München eher am oberen Ende, weil Bestand älter und Sanierungsstau höher).

Hinzu kommen Gebäudeversicherungen (Wohngebäude, Haftpflicht, oft auch Elementarschäden), die in der Regel über die WEG abgeschlossen und anteilig im Hausgeld eingezogen werden.

Berechnung und Verteilung

Die Verteilung des Hausgelds auf die einzelnen Eigentümer richtet sich nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel. Üblich sind:

Seit der WEG-Reform 2020 kann die Gemeinschaft den Kostenverteilungsschlüssel per Mehrheitsbeschluss anpassen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG) — vorher war hier oft Einstimmigkeit nötig.

Wichtig: Das gezahlte Hausgeld ist ein Vorschuss, kein endgültiger Betrag. Am Jahresende erfolgt im Rahmen der Jahresabrechnung der Abgleich zwischen Soll (Wirtschaftsplan) und Ist (tatsächliche Ausgaben). Daraus ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder eine Gutschrift.

Verwandte Begriffe

Konkrete Münchner Zahlen finden Sie im Kostenüberblick München; für vermietete Wohnungen ist die Mietverwaltung München relevant.

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