Ratgeber · Kosten

Neue Hausverwaltung teurer als die alte?

Viele Eigentümergemeinschaften erschrecken beim Vergleich: Die neuen Angebote liegen spürbar über dem bisherigen Honorar. Warum das so ist, was ein fairer Preis ist und wo Sie ansetzen können.

Kurz beantwortet

Eine neue Hausverwaltung ist fast immer teurer als die alte, weil der alte Preis oft seit Jahren nicht angepasst wurde. Neue Angebote werden zu heutigen Kosten kalkuliert: höhere Löhne, mehr gesetzliche Pflichten seit der WEG-Reform 2020, Digitalisierung und knappe Kapazitäten. Als Orientierung für München gelten 24 bis 30 € je Einheit und Monat (netto) bei 10 bis 30 Einheiten, in kleinen Häusern mehr. Entscheidend ist nicht der Abstand zum Altvertrag, sondern ob die neuen Angebote untereinander zum gleichen Leistungsumfang passen.

1. Der alte Vertrag ist kein Maßstab

Wer seine Verwaltung seit zehn oder fünfzehn Jahren hat, zahlt häufig noch einen Preis aus der Zeit der Erstbestellung. Viele Verträge werden bei jeder Wiederbestellung einfach fortgeschrieben, ohne dass jemand nachrechnet. Für die Eigentümer fühlt sich das günstig an. Für die Verwaltung ist es ein Bestandskunde, der sich mit den Jahren immer weniger rechnet.

Allein die Verbraucherpreise sind seit 2015 um knapp 30 Prozent gestiegen (Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts). Ein Honorar, das 2015 angemessen war, liegt heute also schon ohne zusätzliche Leistungen deutlich unter dem Kostenniveau. Ein neues Angebot holt diesen Rückstand auf einen Schlag nach.

Dazu kommt die Marktlage. In unserer Erhebung von 1.409 Hausverwaltungen in Bayern liegt das mittlere Gründungsjahr bei 1992; viele Büros sind kleine, über Jahrzehnte gewachsene Betriebe mit voller Auslastung. Wer neue Objekte übernimmt, kalkuliert entsprechend.

2. Was eine Verwaltung heute mehr leisten muss

Neben der Teuerung ist der Aufgabenumfang gewachsen. Vieles davon ist gesetzlich vorgegeben:

3. Ein Rechenbeispiel

WEG mit 14 Einheiten in München

Altvertrag aus 2015: 21 € je Einheit und Monat → 294 € im Monat, 3.528 € im Jahr.

Neues Angebot: 27 € je Einheit und Monat → 378 € im Monat, 4.536 € im Jahr.

Unterschied: 1.008 € im Jahr für die Gemeinschaft, also 72 € je Wohnung und Jahr oder 6 € im Monat. Prozentual sind das knapp 29 Prozent mehr.

Beispielrechnung, netto. Ihre Werte berechnen Sie mit dem Kostenrechner.

Das Beispiel zeigt, warum die Prozentzahl erschreckt, der Betrag je Wohnung aber überschaubar bleibt. Für die Entscheidung zählt, ob die Verwaltung für diese 6 € mehr im Monat zuverlässig arbeitet: rechtzeitige Jahresabrechnung, umgesetzte Beschlüsse, erreichbare Ansprechpartner.

4. Warum kleine Häuser pro Einheit mehr zahlen

Viele Aufgaben kosten fast gleich viel, egal ob ein Haus 6 oder 30 Wohnungen hat: Eigentümerversammlung, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Kontoführung, Versicherungen, Wartungsverträge. Diese Fixkosten verteilen sich in kleinen Häusern auf wenige Einheiten. Deshalb nennt unsere Kostenseite für WEGs mit bis zu 8 Einheiten 30 bis 48 € je Einheit und Monat, deutlich mehr als bei mittelgroßen Anlagen.

Für einzelne vermietete Wohnungen gilt das noch stärker. Die Verwaltung einzelner Eigentumswohnungen (Sondereigentumsverwaltung) nennen in unserer Erhebung nur rund ein Drittel der Hausverwaltungen als Leistung. Weniger Anbieter bedeutet weniger Preisdruck.

5. Wann ein Angebot wirklich zu teuer ist

Ein höherer Preis als bisher ist normal. Diese Warnzeichen sind es nicht:

Umgekehrt ist auch das billigste Angebot ein Warnsignal, wenn es deutlich unter den anderen liegt. Oft fehlen dann Leistungen, die später als Sondervergütung kommen, oder die Verwaltung hat zu wenig Personal für zusätzliche Objekte.

6. Was Sie verhandeln können

Verhandlungsspielraum beim Verwaltervertrag
Gut verhandelbarKaum verhandelbar
Laufzeit (drei statt fünf Jahre)Gesetzliche Pflichten wie Beschluss-Sammlung und Jahresabrechnung
Preisanpassung nur nach Index und mit ObergrenzeGrundaufwand für Versammlung und Abrechnung in kleinen Häusern
Welche Leistungen in der Pauschale enthalten sindPersonalkosten und Versicherung der Verwaltung
Höhe einzelner SondervergütungenMarktniveau für Ihre Objektgröße
Rabatt bei größeren Anlagen (ab etwa 30 Einheiten)

7. Lieber bei der alten Verwaltung bleiben?

Wenn Sie mit der bisherigen Verwaltung zufrieden sind, ist Bleiben oft die beste Lösung. Rechnen Sie aber damit, dass auch sie den Preis bei der nächsten Wiederbestellung anheben möchte. Eine Erhöhung braucht einen Beschluss der Eigentümerversammlung über den geänderten Vertrag; einseitig erhöhen darf die Verwaltung nur, wenn der Vertrag eine Anpassungsklausel enthält.

Holen Sie trotzdem zwei bis drei Vergleichsangebote ein. Damit sehen Sie, ob die geforderte Erhöhung marktüblich ist, und verhandeln auf Augenhöhe. Sind Sie unzufrieden, kann die Gemeinschaft die Verwaltung jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen; der Vertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG). Wie der Wechsel abläuft, steht in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Das Wichtigste in Kürze

Häufige Fragen zu den Kosten beim Wechsel

Warum ist die neue Hausverwaltung teurer als die alte?
Meist liegt nicht das neue Angebot zu hoch, sondern der alte Preis zu niedrig: Viele Verwalterverträge laufen seit Jahren ohne Anpassung, während Löhne, Verbraucherpreise und die gesetzlichen Pflichten der Verwaltung gestiegen sind. Ein neues Angebot wird dagegen zu heutigen Kosten kalkuliert.
Wie viel teurer ist eine neue Hausverwaltung üblicherweise?
Das hängt vor allem davon ab, wie alt der bisherige Vertrag ist. Als Orientierung für München nennt unsere Kostenseite 24 bis 30 Euro je Einheit und Monat (netto) für eine WEG mit 10 bis 30 Einheiten. Liegt der alte Vertrag deutlich darunter, sind Aufschläge von 20 bis 40 Prozent beim Wechsel keine Ausnahme.
Wann ist ein Angebot einer neuen Hausverwaltung zu teuer?
Wenn es bei gleichem Leistungsumfang deutlich über den anderen eingeholten Angeboten liegt, wenn viele Leistungen als Sondervergütung zusätzlich abgerechnet werden oder wenn der Vertrag automatische Preiserhöhungen ohne Obergrenze vorsieht. Vergleichen Sie immer die Gesamtkosten pro Jahr.
Kann die alte Hausverwaltung den Preis einfach erhöhen?
Nein. Das Honorar ist Teil des Verwaltervertrags. Eine Erhöhung braucht eine Vertragsänderung, über die die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschließt, oder eine im Vertrag vereinbarte Anpassungsklausel.
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